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Catch & Release - Umdenken für die Zukunft


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Einem Wirbeltier darf ohne "vernünftigen Grund" kein Leid zugefügt werden. So ist es Gesetz in Deutschland. Die Angelfischerei zum Zwecke des Nahrungserwerbs gilt als vernünftiger Grund. Ein gefangener maßiger Fisch einer nicht geschützten Art muss nach dem Fang sofort getötet werden. Und das finde ich sehr unvernünftig. Ich bin entschieden gegen die in Deutschland geltende Tötungspflicht.

Da bei der Fischerei das Fangergebnis nicht vorhersehbar ist, kann auch nicht pauschal das Schlachten jedes Fisches sinnvoll sein. Es ist nicht jede Fischgröße zur Verwendung in der Küche geeignet. Das ist schon deshalb einzusehen, weil auch die in Handel und Gastronomie angebotenen Speisefische regelmäßig ein geeignetes Alter aufweisen. Ein fünfzigjähriger Karpfen wird nicht zu Ernährungszwecken verwendet. Anders beim Angelfischer, ihm wird genau dieser Karpfen in den Mund gelegt - oder man macht sich strafbar.

Auch der in diesem Zusammenhang oft genannte Hegegedanke greift hier nicht, da eine ausgewogene Altersstruktur innerhalb einer Art absolut natürlich ist. Ich halte kein Argument für schlüssig, welches eine künstliche, und damit unnatürliche, Verjüngung eines Bestandes fordert. Wenn man davon ausgeht, dass normalerweise Tiere in küchentauglichen Maßen aus unseren Gewässern entnommen werden, dann muss gezielt dieser durch den Menschen reduzierte Bestand ersetzt werden. Jede Vorschrift und jedes in diesem Zusammenhang stehende Gesetz sollte auf diesen Zweck abzielen. Eine generelle Tötungspflicht hat damit gar nichts zu tun. Die Produktivitätserhöhung von Gewässern mittels Verjüngung der Bestände halte ich für eine gefährliche Manipulation der Natur.

Im Diagramm sind 3 Zeitbereiche A, B und C eingezeichnet. Wenn ein Karpfen in den Altersbereichen A und C gefangen wird, so sollte dieser Fisch nicht unbedingt getötet werden müssen. Soll er nicht verwertet werden, so spricht überhaupt nichts dagegen, ihn weiterleben zu lassen. Um Besatzmaßnahmen zielgerichtet durchzuführen, muss die starke Bestandsreduktion im Zeitbereich B (Küchengröße) dokumentiert werden. Dadurch lässt sich ein Ausgleich bedarfsgerecht organisieren.

Ich hatte schon mehrfach das Glück, in einem See fischen zu können, in dem seit 25 Jahren niemand geangelt hat. Ganz augenfällig sind der enorme Raubfischbestand und die geringe Population von Weißfischen in solchen Gewässern. Eine Verbuttung ist dort kein Thema. Genau das scheint mir ein erstrebenswertes Ziel der Gewässerbewirtschaftung zu sein. Pauschale Tötungsvorschriften taugen allerdings nicht für die Erhaltung eines gesunden und ausgewogenen Bestandes.

Staatlich geprüfte Kriminelle

Der Gesetzgeber sollte seine staatlich geprüften Hegefischer, also alle legalen Angler Deutschlands, nicht zu Kriminellen machen, nur weil sie Hechte von mehr als einem Meter nicht essen wollen. Jedem Naturfreund muss es den Hals zuschnüren, wenn unsere Gesellschaft den Tod dieser Laichfische vorschreibt. In diesem Sinne hoffe ich auf eine Änderung durch europäischen Druck. Denn bei unseren Nachbarn werden die Bestände nicht auf diese Art unsinnig dezimiert. Im Ausland ruft die deutsche Haltung zu dieser Frage zu Recht nur Kopfschütteln hervor.

Man darf auch nicht vergessen, dass selbst in Deutschland untermaßige oder geschützte Arten zurückgesetzt werden müssen. Das ist vernünftig und nicht zu bemängeln. Interessanterweise wird der Stress, den die Fische während des Drills vielleicht erdulden, schwächer gewichtet als der Nutzen, der sich aus dem Weiterleben der Tiere ergibt. Wird ein maßiger Fisch gefangen, so gilt dies nicht. Aber auch ältere Fische haben eine wichtige Funktion in der Natur. Gesunde Gewässer beherbergen Fische aller Altersstufen.

Sinnvolle Umkehr

Jagd und Fischerei sind natürliche Verhaltensweisen, die den Menschen seit Jahrtausenden ernähren. Radikale Umweltschützer beeinflussen die öffentliche Meinung heute soweit, dass die Gesellschaft diese Dinge in Frage stellt. Das ist der falsche Weg - er ist lebensfeindlich. Naturschutz heißt nicht, dass man einen Wald nicht mehr betreten darf und in einem See nicht mehr schwimmen sollte. Solche Einstellungen sind verblendeter Unsinn. Sinnvolle Naturnutzung muss sich daran orientieren, dass die Schäden, die der Mensch durch seine Anwesenheit und Nutzung der Umwelt hervorruft, so gut es geht beseitigt und kompensiert werden. Übrigens: Angler zahlen zu diesem Zweck eine Fischereiabgabe. Die ineffektive Verwendung dieser Gelder entsteht allein durch Missmanagement in den Ländern. Da jede von Menschen gemachte Regel auch wieder geändert werden kann, möchte ich folgende Forderungen zur Diskussion stellen:

Abschaffung der Tötungspflicht.

Verpflichtung aller Gewässerpächter zur Erhaltung eines natürlichen Bestandes, so als würden die Gewässer nicht befischt werden. Besatz und Hege müssen sich diesem Ziel unterordnen.

Die Beeinflussung von Beständen zur Erhöhung der Gewässerproduktivität (Verjüngung) soll nur in unnatürlichen Produktionsteichen (Fischzucht) möglich sein.

Erfassung der Entnahmen aus natürlichen Gewässern durch die Berufs- und Angelfischerei. Ausgleichsbesatz soll auf Grundlage dieser Daten mit dem Ziel einer natürlichen Populationsdichte und homogener Alterstrukturen erfolgen.

Als vernünftiger Grund für die Ausübung der Angelfischerei soll nicht der Nahrungserwerb durch Fischfang, sondern der Nahrungserwerb durch Aneignung von zu Ernährungszwecken geeigneten Fischen gelten.

Henrik (Juli 2003)


 
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Lesermeinung

 
Eingesandter Leserkommentar  

Name: Karpfenjaeger
Datum: 14.07.2006

Klasse gemacht, trifft genau ins Schwarze, weiter soo!!

 

 

Lesermeinung

 
Eingesandter Leserkommentar  

Name: Hans Schmeusser
Datum: 05.10.2004

Hallo Leute

Ich finde die Idee mit Catch & Release nicht schlecht. Beim Fliegenfischen ist dies ja "ganz normal". Auch in Deutschland - komischerweise.
Beim Karpfenfischen wird dies verpöhnt und ggf. auch verfolgt - was mir nicht in den Kopf geht. Ich hatte eine Diskusion mit einem Gewässerwart, der meinte ich muß meinen gefangenen Karpfen mit 12 Pfd. töten und mitnehmen. Die schmecken gut - hat er gemeint - und hat weder von Besatz noch von Geschmack eine Ahnung. Er ließ sich auf keine Diskussion ein und sagte immer nur ich muß den Fisch mitnehmen.
Dieses Erlebnis veranlaßte mich, mal im Netz zu suchen. Mit dem Karpfenfischen habe ich erst letztes Jahr angefangen. So richtig auf Große. Ich gehe mehr mit der Spinnrute auf die Jagd. Gummifisch, Blinker, Wobbler und Spinner sind eigentlich meine Köder, ebenso wie Fliege und Streamer.
Ein paar Freunde auf dem Campingplatz wiesen mich dann ins Karpfenfischen ein. Ein paar 20-Pfünder belohnten dann auch mein Interesse. Dabei ist das Zurücksetzen des Fisches für mich eine Selbstverständlichkeit. Ein paar Karpfen in der 10-12-Pfund-Klasse nehme ich schon mit. Im Frühjahr, wenn sie noch nicht "mooseln". Aber auch nur, wenn ich weiß, die werden gegessen. Solange noch ein Karpfen im Kühlschrank liegt, wird kein zweiter getötet!
Beim Hechtfischen mache ich es doch genauso. Auch wenn ich einer der wenigen bin, die einen Hecht mit 50-60 cm freilassen. Ein vernünftiger Hecht geht halt bei ca. 70cm an.
Aber jetzt einmal zum eigentlichen Grund meiner Kontaktaufnahme:
Die ganzen Schonmaße und Schonzeiten gehören angepaßt. Catch and Release gehört erlaubt, das unkontrollierte Abschlachten großer Karpfen, die danach meist weggeschmissen werden, gehört abgeschafft. Man sollte den Angler entscheiden lassen, was er zum Verzehr entnehmen möchte.
In der aktuellen "Fliegenfischer" ist ein interessanter Artikel über die sinnvolle Entnahme aus Gewässern. Das sollte so mancher Staatssekretär einmal lesen.
Wo können wir uns für unsere Ziele stark machen? Der Verband deutscher Sportfischer besteht zum größten Teil ja auch nur aus veralteten Ansichten.

Gruß Hans Schmeusser

 

 

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