![]() |
Du bist hier: Artikel > Catch & Release - Umdenken für die Zukunft
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Catch & Release - Umdenken für die ZukunftEinem Wirbeltier darf ohne "vernünftigen Grund" kein Leid zugefügt werden. So ist es Gesetz in Deutschland. Die Angelfischerei zum Zwecke des Nahrungserwerbs gilt als vernünftiger Grund. Ein gefangener maßiger Fisch einer nicht geschützten Art muss nach dem Fang sofort getötet werden. Und das finde ich sehr unvernünftig. Ich bin entschieden gegen die in Deutschland geltende Tötungspflicht. Da bei der Fischerei das Fangergebnis nicht vorhersehbar ist, kann auch nicht pauschal das Schlachten jedes Fisches sinnvoll sein. Es ist nicht jede Fischgröße zur Verwendung in der Küche geeignet. Das ist schon deshalb einzusehen, weil auch die in Handel und Gastronomie angebotenen Speisefische regelmäßig ein geeignetes Alter aufweisen. Ein fünfzigjähriger Karpfen wird nicht zu Ernährungszwecken verwendet. Anders beim Angelfischer, ihm wird genau dieser Karpfen in den Mund gelegt - oder man macht sich strafbar. Auch der in diesem Zusammenhang oft genannte Hegegedanke greift hier nicht, da eine ausgewogene Altersstruktur innerhalb einer Art absolut natürlich ist. Ich halte kein Argument für schlüssig, welches eine künstliche, und damit unnatürliche, Verjüngung eines Bestandes fordert. Wenn man davon ausgeht, dass normalerweise Tiere in küchentauglichen Maßen aus unseren Gewässern entnommen werden, dann muss gezielt dieser durch den Menschen reduzierte Bestand ersetzt werden. Jede Vorschrift und jedes in diesem Zusammenhang stehende Gesetz sollte auf diesen Zweck abzielen. Eine generelle Tötungspflicht hat damit gar nichts zu tun. Die Produktivitätserhöhung von Gewässern mittels Verjüngung der Bestände halte ich für eine gefährliche Manipulation der Natur. ![]() Im Diagramm sind 3 Zeitbereiche A, B und C eingezeichnet. Wenn ein Karpfen in den Altersbereichen A und C gefangen wird, so sollte dieser Fisch nicht unbedingt getötet werden müssen. Soll er nicht verwertet werden, so spricht überhaupt nichts dagegen, ihn weiterleben zu lassen. Um Besatzmaßnahmen zielgerichtet durchzuführen, muss die starke Bestandsreduktion im Zeitbereich B (Küchengröße) dokumentiert werden. Dadurch lässt sich ein Ausgleich bedarfsgerecht organisieren. Ich hatte schon mehrfach das Glück, in einem See fischen zu können, in dem seit 25 Jahren niemand geangelt hat. Ganz augenfällig sind der enorme Raubfischbestand und die geringe Population von Weißfischen in solchen Gewässern. Eine Verbuttung ist dort kein Thema. Genau das scheint mir ein erstrebenswertes Ziel der Gewässerbewirtschaftung zu sein. Pauschale Tötungsvorschriften taugen allerdings nicht für die Erhaltung eines gesunden und ausgewogenen Bestandes. Staatlich geprüfte KriminelleDer Gesetzgeber sollte seine staatlich geprüften Hegefischer, also alle legalen Angler Deutschlands, nicht zu Kriminellen machen, nur weil sie Hechte von mehr als einem Meter nicht essen wollen. Jedem Naturfreund muss es den Hals zuschnüren, wenn unsere Gesellschaft den Tod dieser Laichfische vorschreibt. In diesem Sinne hoffe ich auf eine Änderung durch europäischen Druck. Denn bei unseren Nachbarn werden die Bestände nicht auf diese Art unsinnig dezimiert. Im Ausland ruft die deutsche Haltung zu dieser Frage zu Recht nur Kopfschütteln hervor. Man darf auch nicht vergessen, dass selbst in Deutschland untermaßige oder geschützte Arten zurückgesetzt werden müssen. Das ist vernünftig und nicht zu bemängeln. Interessanterweise wird der Stress, den die Fische während des Drills vielleicht erdulden, schwächer gewichtet als der Nutzen, der sich aus dem Weiterleben der Tiere ergibt. Wird ein maßiger Fisch gefangen, so gilt dies nicht. Aber auch ältere Fische haben eine wichtige Funktion in der Natur. Gesunde Gewässer beherbergen Fische aller Altersstufen. Sinnvolle UmkehrJagd und Fischerei sind natürliche Verhaltensweisen, die den Menschen seit Jahrtausenden ernähren. Radikale Umweltschützer beeinflussen die öffentliche Meinung heute soweit, dass die Gesellschaft diese Dinge in Frage stellt. Das ist der falsche Weg - er ist lebensfeindlich. Naturschutz heißt nicht, dass man einen Wald nicht mehr betreten darf und in einem See nicht mehr schwimmen sollte. Solche Einstellungen sind verblendeter Unsinn. Sinnvolle Naturnutzung muss sich daran orientieren, dass die Schäden, die der Mensch durch seine Anwesenheit und Nutzung der Umwelt hervorruft, so gut es geht beseitigt und kompensiert werden. Übrigens: Angler zahlen zu diesem Zweck eine Fischereiabgabe. Die ineffektive Verwendung dieser Gelder entsteht allein durch Missmanagement in den Ländern. Da jede von Menschen gemachte Regel auch wieder geändert werden kann, möchte ich folgende Forderungen zur Diskussion stellen:
Henrik (Juli 2003)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Karpfen im Netz? Carpermania - Karpfenangeln für Besessene! Seit 2001 habt ihr die Verrückten am Hals. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||